Samstag, 13. Dezember 2008

Satzung

§ 1 Vereinsname
1. Der Verein führt den Namen Schutzverein für Bankenopfer.V.

Er präsentiert sich im
Internet unter Schutzverein-für-Bankenopfer.-e.V. de
2. Der Verein hat seinen Sitz in Düsseldorf. Er wird in das Vereinsregister beim AG. Düsseldorf eingetragen.


§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit


Zweck des Vereins ist der Schutz der Verbraucher vor unredlichen Finanzdienstleistern. Dieser Zweck wird vornehmlich durch Aufklärung und Beratung von Verbrauchern wahrgenommen. Die Aufklärung und Beratung der Verbraucher erfolgt durch die Verbreitung von Schriften, durch Vorträge und Versammlungen und durch Einrichtungen von Beratungsstellen. Der Verein klärt die Verbraucher insbesondere über die Marktlage, die Qualität und Preiswürdigkeit der auf dem Markt angebotenen Finanzdienstleistungen auf. Er schützt die Verbraucher vor Übervorteilung und warnt vor irreführenden Angaben in der Werbung.

§ 2a Vereinstätigkeit

Der Verein führt Mitgliedertreffen und -veranstaltungen durch. Außerdem strebt er seine Ziele an, indem er

(1) Informationsveranstaltungen durchführt und vereinsfremde Veröffentlichungen zum Thema Finanzdienstleistungen sammelt, archiviert und seinen Mitgliedern zugänglich macht

(2) durch Stellungnahmen auf Politik und Gesetzgebung einwirkt, damit zum Schutz der Bankkunden weitere Gesetze erlassen oder bestehende Gesetze zu ihren Gunsten verändert werden

(3) Rechtsanwälte und/oder Staatsanwaltschaften auf vermutliche Gesetzesübertretungen hinweist

(4) die Interessen der Verbraucher durch Einschaltung einer Anwaltskanzlei auch gerichtlich durchsetzen lassen will, sobald die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des § 13 Abs. 2, Ziffer 3 UWG vorliegen.


3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, ist selbstlos tätig und stellt keine politische Organisation dar.
4. Vereinsmittel sind nur für die satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Vereinsmitteln. Keine Person darf durch unverhältnismäßig hohe Aufwandsentschädigungen oder Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, begünstigt werden.



Die komplette Satzung kann bei uns per Mail bestellt werden.

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