Samstag, 13. Dezember 2008

Commerzbank

Die Commerzbank hat auch mit lehman Zertifikaten zu tun, allerdings steckten die wiederum zur Absicherung in Cobold Anleihen.

Presseartikel dazu:
Nicht nur die CitiBank und die Dresdner Bank haben Lehman Zertifikate angeboten, auch andere Banken sind in den Vertrieb eingestiegen.

DZ Bank und Commerzbank haben dabei so genannte Credit Linked Notes vertrieben, die mit Lehman verknüpft sind.
Dazu fanden wir den folgenden Presseartikel:

Zitat:

Anleihen von Lehman vor dem Aus

Auch Kleinanleger sind vor der Lehman-Pleite betroffen: DZ Bank und Commerzbank haben so genannte Credit Linked Notes vertrieben, die mit Lehman verknüpft sind. Die Papiere sind nun auf 10 bis 30 Prozent des Rückzahlungswertes eingebrochen.
Die Pleite von Lehman beschert auch deutschen Kleinanlegern Verluste.

Die Pleite von Lehman beschert auch deutschen Kleinanlegern Verluste.

FRANKFURT. Von der Insolvenz der Lehman Brothers Holding sind auch Privatanleger bei in Deutschland bislang beliebten Spezialanleihen betroffen. Dabei handelt es sich um "Credit Linked Notes", bei denen Zins- und Tilgungszahlungen von mehreren Schuldnern abhängen. Die strukturierten Papiere bieten höhere Zinsen als Anleihen der Einzel-Emittenten. Die Zinsen werden aber nicht gezahlt, wenn eines der Referenzunternehmen ausfällt. Außerdem bekommen Anleger bei einem solchen "Kreditereignis" am Ende der Laufzeit nur einen Bruchteil ihres eingesetzten Kapitals zurück.

Die DZ Bank hat diese Papiere unter dem Namen "Cobold" vertrieben. Bei sechs der strukturierten Bonds im Nominalvolumen über insgesamt 310 Mill. Euro war Lehman einer der Referenzschuldner. Die Commerzbank vertreibt ähnliche Strukturen unter dem Namen "Colibri" - hier ist ein Papier im Nennwert von zehn Mill. Euro mit dem Namen Lehman verknüpft. Mit Mindeststückelungen von nur 1 000 Euro richteten sich die Papiere an Kleinanleger.

Die Kurse der Credit Linked Notes, sind - wie auch herkömmliche Lehman-Anleihen - auf zehn bis 30 Prozent des Rückzahlungswertes von 100 Prozent eingebrochen. Wieviel Geld Anleger zurückbekommen, steht noch nicht fest. Bei den betroffen "Cobold"-Anleihen bekommen Anleger entweder Lehman-Anleihen oder einen Barausgleich. Bei der Commerzbank gibt es Bargeld. Die Höhe berechnet sich aus dem Kurs des Lehman-Bonds, den die Commerzbank als Referenz auswählt.

Quelle: Handelsblatt


Die ,,Cobold''-Anleihen (DZ-Bank):

* Von der DZ-Bank wurde im Mai 2007 die vertragstechnische Konstruktion ,,Cobold 74'' gestartet. Man wird derartiges hoffentlich nicht ernsthaft als ein ,,Finanzprodukt'' bezeichnen wollen. Es handelt sich weder um etwas Finanzinvest-Artiges noch um eine Ware (,,Produkt''). Denn es handelte sich um eine Mischung aus Wettvertrag und Versicherungsvertrag:
* Die Verzinsung von 5 Prozent ist zum Laufzeitende im Juni 2012, falls keine der US-Banken JP Morgan, Goldman Sachs, Lehman Brothers, Morgan Stanley oder Merrill Lynch ein ,,Kreditereignis'' melden muss (letztlich: ,,zahlungsunfähig wird'').
* Durch die Lehman-Insolvenz war die Anleihe nach Stand Oktober 2008 wohl mit Verlusten von über 90% belastet.

,,Colibri-Anleihen'' der Commerzbank

Die Finanzkonstruktion ,,Colibri-Anleihen'' der Commerzbank sind in ähnlicher Weise an Lehman gekoppelt. Colibri-Anleihen wurden wohl als geeignetes Instrument der Altersvorsorge verkauft. sofern Aussagen Dritter hierzu zutreffen. Eine Rückzahlung des Kapitals durch die Commerzbank war im November 2008 wohl in Klärung.

Die Abgrenzung zwischen Wetten und Derivaten.

* Festzustellen ist, dass Banken ganz allgemein derartige Konstruktionen nicht als Wettvertrag bezeichneten.
* Anmerkung: Von Versicherungsvertrag könnte man nur bei Bündelung von Wettverträgen durch ein Unternehmen mit statistisch ausbalanzierter Risikostreuung sprechen. Hier aber war der private Einzelanleger der Wettenbetreiber. Eine statistisch ausbalanzierte Risikostreuung zu derartigem ist auf dem Niveau einer einfachen Anlegerberatung nicht machbar, da selbst die Manager von Hedgefonds hierbei oft überfordert wirken.
* Eine irrtümlich etwas provokativ wirkende Frage wurde schon einmal durchaus im sachlichen Rechtssinn gestellt: Ob Rechtspflicht bestanden hätte, die Vertriebsabteilungen solcher Offerten bei Banken mit der Kennzeichnung ,,Wettbüro'' oder auch ,,Kasino'' auszustatten.
* Es erging um 2002 durchaus eine deutsche Gesetzgebung, die die Ambivalenz zwischen Wettvertrag und Derivat regelte. Dies Problem ist also durchaus geeignet für die juristische Analyse im Fall von Derivaten mit der Natur von Wetten auf zukünftige Ereignisse oder Nicht-Ereignisse.

* Von herausragender Wichtigkeit an den Colibri- und Cobold-Anleihen ist, dass in den Bankabteilungen in einem bereits kritischer werdenden Umfeld durchaus bereits auf den Wegfall von wesentlichen Banken hin Wetten-Konzepte erarbeitet wurden. Die Behauptung, niemand habe auf Derartiges überhaupt einen Gedanken verschwendet, wird damit neu erörterungsbedürftig.
* Es müsste sehr genau analysiert werden, inwieweit Vertreiber-Banken von Lehman-Zertifikaten möglicherweise gleichzeitig im Eigengeschäft Wettgeschäfte auf den Wegfall des jeweiligen Garanten des Kapitals abgeschlossen haben.
* Wer auf den Wegfall von Banken orientierte Zertifikate für Anleger konzipiert, der hat oft ein hausinternes Gegengeschäft abgeschlossen, durch das bei Ereigniseintritt die konstruierende Bank nie der Verlierer sein kann. Damit aber wäre das Bewusstsein der Existenzgefährdung von Banken für die Gestalter der Zertifikate als realer Kalkül-Faktor nachweisbar.

Wichtige Vertriebsbanken von Lehman-Zertifikaten:

Citibank, Dresdner Bank, Sparkassen-System. Allein die Frankfurter Sparkasse räumte wohl im Herbst 2008 ein, dass die Zertifikate der US-Investmentbank rund 5.000 Kunden verkauft worden seien. Der Anlagebetrag liege im ,,höheren zweistelligen Millionenbereich''.
Zur Veranschaulichung (Zahlen hier erfunden als Rechenbeispiel):
5000 Kunden mal Mittelbetrag 15 000 Euro, das entspräche 75 Millionen Euro.

75 Millionen Euro sind auch für eine Bank sehr viel Geld. Es ist zuviel für einen raschen generösen Vorstandsbeschluss ,,aus Imagegründen Rückabwicklung zu allem''. Das sind bereits Summen, bei denen man sorgfältige Strategien erarbeitet.

Ganz allgemein ist zu erhoffen, dass Banken bei Kleinstanlegern bis etwa 3000 Euro versuchen könnten, die große Menge der Streitfälle mit Kompromissen zu neutralisieren. Das gilt besonders, sofern die Bank beim betreffenden Kunden aus der Gesamtbeziehung deutlich mehr Zukunftsertrag zu erwarten hat. Je höher die Schadenssummen, desto schwerer die Kompromisse.

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